Was ist eine Gemeinschaftliche Erzeugeranlage (GEA)?

Eine Gemeinschaftliche Erzeugeranlage (GEA) ist eine PV-Anlage, die von mehreren Stromkunden gemeinsam betrieben wird – in der Regel Bewohner und Gewerbebetriebe desselben Gebäudes. Der erzeugte Solarstrom wird nach einem vorab festgelegten Aufteilungsschlüssel unter den Teilnehmern aufgeteilt.

Rechtlich geregelt ist das Modell seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 2021 (BGBl. I Nr. 150/2021) und der dazugehörigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Durchführungsverordnung (EADV). Die GEA unterscheidet sich dabei klar von der Energiegemeinschaft (EEG): Während bei der GEA alle Teilnehmer hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen, kann eine Energiegemeinschaft auch Teilnehmer über das öffentliche Netz hinweg verbinden.

Kurz erklärt: GEA = Solaranlage am eigenen Gebäude, Strom wird intern aufgeteilt. Keine eigene Dachfläche nötig – ideal für Mieter und Miteigentümer ohne Südseiten-Dach.

GEA vs. Energiegemeinschaft: Der Unterschied

Beide Konzepte ermöglichen die gemeinsame Nutzung von erneuerbarer Energie, unterscheiden sich aber in Reichweite und Komplexität:

Merkmal GEA Energiegemeinschaft (EEG)
Teilnehmer Hinter demselben Hausanschluss Auch über das Niederspannungsnetz verteilt
Netznutzungsgebühr Keine (internes Netting) Reduziert (ca. 28 % Erlass)
Technischer Aufwand Gering Höher (Registrierung, ZTP-Abwickler)
Geeignet für Mehrparteienhäuser, WEG Nachbarschaft, Gewerbegebiet, Gemeinde
Mindest­teilnehmer 2 Parteien 2 Parteien
Smart Meter erforderlich Ja Ja
Maximale Anlagengröße Keine gesetzliche Begrenzung Keine gesetzliche Begrenzung

Wie funktioniert die GEA technisch?

Das Herzstück der GEA ist das sogenannte virtuelle Netting: Der Netzbetreiber verrechnet die PV-Erzeugung direkt gegen den Verbrauch aller Teilnehmer – in 15-Minuten-Intervallen. Eigene Stromleitungen zwischen den Wohnungen sind nicht nötig.

Ablauf im Überblick

Die PV-Anlage produziert Strom und speist ihn ins Hausnetz ein. Der Netzbetreiber liest per Smart Meter sowohl die Erzeugung als auch den Verbrauch jedes Teilnehmers aus. Nach dem vereinbarten Schlüssel (z. B. gleiche Anteile, oder nach Wohnfläche) wird jedem Teilnehmer ein Anteil der Erzeugung gutgeschrieben. Dieser Anteil wird von seinem Netzbezug abgezogen – der Teilnehmer zahlt also weniger an seinen Stromlieferanten. Nicht verbrauchter Überschuss wird ins Netz eingespeist und über OeMAG vergütet.

Vorteil: Da der Strom das öffentliche Netz nicht verlässt, entfallen Netznutzungsgebühren und Steuern auf den internen Austausch. Das macht die GEA wirtschaftlich attraktiver als jedes externe Modell.

Voraussetzungen für eine GEA

Bevor Sie eine GEA gründen, müssen einige technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzung Details
Smart Meter Alle Teilnehmer benötigen ein intelligentes Messgerät (kostenlos vom Netzbetreiber, Pflicht bis 2025 bei >80 % der Kunden)
Gleicher Hausanschluss Alle Zähler müssen hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen
Zustimmung aller Teilnehmer Schriftliche Vereinbarung über Aufteilungsschlüssel, Austritt, Kostentragung
Anmeldung beim Netzbetreiber Formeller Antrag zur GEA-Registrierung beim zuständigen Netzbetreiber
Gültiger Stromliefervertrag Jeder Teilnehmer braucht einen eigenen Liefervertrag (für Bezug außerhalb der GEA)

Aufteilungsschlüssel: Wie wird der Strom verteilt?

Die GEA-Teilnehmer vereinbaren selbst, wie der erzeugte Solarstrom aufgeteilt wird. Gängige Modelle:

Modell Beschreibung Geeignet für
Gleichteile Jede Partei bekommt denselben Anteil, unabhängig von Verbrauch Gleich große Wohnungen, ähnlicher Verbrauch
Wohnfläche Anteil proportional zur m²-Fläche jeder Einheit Gemischte Wohnungsgrößen
Miteigentumsanteile Anteil nach Grundbuch-Miteigentumsanteilen (WE-Gesetz) Eigentumswohnungen (WEG)
Fixe kWp-Anteile Jede Partei besitzt einen definierten kWp-Anteil an der Anlage Wenn Parteien unterschiedlich investieren
Dynamisch nach Verbrauch Schlüssel passt sich quartalsweise an den tatsächlichen Verbrauch an Sehr unterschiedliche Verbrauchsprofile

Der Schlüssel wird einmal pro Abrechnungsperiode (meist jährlich oder quartalsweise) angepasst und dem Netzbetreiber gemeldet. Ein starres Modell ist einfacher zu verwalten; ein flexibles Modell ist fairer, aber aufwändiger.

Achtung: Wer mehr Solarstrom zugeteilt bekommt, als er verbraucht, verliert den Überschuss nicht – er wird zum aktuellen OeMAG-Tarif ins Netz eingespeist. Es empfiehlt sich aber, die Anteile so zu wählen, dass möglichst viel intern verbraucht wird.

Wirtschaftlichkeit: Was bringt eine GEA?

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Mehrparteienhaus in Wien mit 8 Wohnungen, je ca. 3.500 kWh Jahresverbrauch (Summe: 28.000 kWh). Am Dach ist Platz für eine 20 kWp PV-Anlage.

Kennzahl Wert Annahme
Jahresertrag (20 kWp, Wien) 20.000–21.000 kWh 1.000–1.050 kWh/kWp, Südausrichtung
Eigenverbrauch gesamt ~14.000–16.000 kWh 70–75 % bei 8 Parteien, diversifiziertes Lastprofil
Ersparnis je Wohnung ca. 420–500 €/Jahr 1.750–2.000 kWh/Wohnung à 28 Cent/kWh
Anlagenkosten (20 kWp) 24.000–30.000 € 1.200–1.500 €/kWp
Anteil je Wohnung 3.000–3.750 € Gleichteile, 8 Parteien
Amortisationszeit 6–9 Jahre Je Wohnung, ohne Förderung
Mit Landesförderung Wien 5–7 Jahre Bei ca. 30 % Förderanteil

Große Mehrparteienhäuser profitieren überdurchschnittlich: Der gemeinsame Verbrauch ist zeitlich diversifizierter als bei Einzelhaushalten, was zu einem höheren Eigenverbrauchsanteil (70–80 %) führt – deutlich mehr als bei einer einzelnen Familie (typisch 35–50 %).

GEA gründen: Schritt für Schritt

Der Weg zur GEA ist überschaubar, wenn man ihn strukturiert angeht:

1. Interesse ermitteln und Gemeinschaft bilden

Informieren Sie alle Hausbewohner und ermitteln Sie, wer mitmachen möchte. Auch eine Teilnahme mit nur wenigen Parteien ist sinnvoll. In einer Eigentümergemeinschaft empfiehlt sich ein Beschluss nach WEG (§ 29 WEG, einfache Mehrheit bei gemeinschaftlichen Anlagen).

2. Dachfläche und Anlagengröße prüfen

Lassen Sie die verfügbare Dachfläche und deren Eignung von einem Fachbetrieb prüfen. Orientierung: 1 kWp benötigt ca. 6–8 m² Modulfläche. Berücksichtigen Sie auch Statik, Dachausrichtung und eventuelle Verschattung durch Aufbauten.

3. GEA-Vereinbarung aufsetzen

Eine schriftliche Vereinbarung regelt: Aufteilungsschlüssel, Investitionstragung, Betriebskosten (Wartung, Versicherung), Kündigungsmodalitäten, Beschlussfassung bei Änderungen. Für WEGs empfiehlt sich rechtliche Beratung, da die Anlage als gemeinschaftliches Eigentum gilt.

4. Anmeldung beim Netzbetreiber

Reichen Sie beim zuständigen Netzbetreiber (z. B. Wien Energie Netz, Netz OÖ, Salzburg Netz etc.) den GEA-Antrag mit: Technischen Unterlagen der PV-Anlage, Liste aller teilnehmenden Zählpunkte, Aufteilungsschlüssel, Bevollmächtigtem für die Gemeinschaft ein. Der Netzbetreiber richtet das virtuelle Netting ein – typische Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen.

5. Förderungen beantragen

Stellen Sie parallel zur Anmeldung die Förderanträge. Achtung: Förderanträge müssen in der Regel vor Baubeginn gestellt werden. Mehr dazu im Kapitel Förderungen weiter unten.

6. Anlage installieren und in Betrieb nehmen

Nur ein konzessionierter Elektroinstallationsbetrieb darf die Anlage ans Netz anschließen. Nach der Fertigmeldung aktiviert der Netzbetreiber das virtuelle Netting.

Förderungen für GEA in Österreich 2026

Gemeinschaftliche Erzeugeranlagen können dieselben Förderungen wie Einzelanlagen beantragen – in einigen Fällen sogar zusätzliche:

Förderung Höhe Anbieter Antragsfrist
Investitionszuschuss Bundesebene Bis 200 €/kWp (max. 10 kWp pro Teilnehmer) Klima- und Energiefonds Laufend (Ausschreibungsrunden)
OeMAG-Einspeisetarif 7–9 Cent/kWh für 13 Jahre OeMAG Nach Inbetriebnahme
Wien: Wohnbau-Thermensanierung Bis 30 % der Investitionskosten Wohnfonds Wien Vor Baubeginn
NÖ: Photovoltaik-Förderung 150 €/kWp (max. 75 kWp) NÖ Landesregierung Vor Baubeginn
OÖ: Sonnenstromförderung Bis 300 €/kWp Land OÖ Vor Baubeginn
Steiermark: KPC-Förderung 100–200 €/kWp KPC / Land Steiermark Vor Baubeginn
Tirol: PV-Förderung Bis 400 €/kWp Land Tirol Vor Baubeginn
Tipp: Bei einer GEA mit 8 Parteien à 2,5 kWp können theoretisch 8 × 200 € = 1.600 € Bundesförderung beantragt werden (je Zählpunkt/Teilnehmer). Das kann die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern. Prüfen Sie dies im Einzelfall mit dem Förderberater.

Steuerliche Behandlung der GEA

Die steuerliche Behandlung einer GEA folgt denselben Regeln wie bei Einzelanlagen – mit einigen Besonderheiten bei der Gemeinschaft selbst:

Einkommensteuer der Teilnehmer

Privatpersonen mit einem Anteil an einer GEA bis 25 kWp Engpassleistung sind mit den Einspeisevergütungen einkommensteuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG). Die Stromersparnis (nicht eingespeister Eigenverbrauch) ist ohnehin kein steuerpflichtiger Vorgang.

Umsatzsteuer der GEA-Gemeinschaft

Übersteigt die GEA als Gemeinschaft den Jahresumsatz von 55.000 € (Einspeisevergütungen) nicht, greift die Kleinunternehmerregelung – keine USt-Pflicht. Für die meisten Wohngebäude-GEA wird diese Grenze nicht erreicht.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Betreibt eine WEG die GEA als Gesamtheit, kann die WEG selbst als Steuerpflichtiger auftreten. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater, da WEGs eine Sonderstellung im österreichischen Steuerrecht einnehmen. Details im Artikel Photovoltaik und Steuer Österreich 2026.

Häufige Fragen zur GEA

Kann ich als Mieter an einer GEA teilnehmen?

Ja – sofern Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung die GEA für das Gebäude eingerichtet hat. Die Investition liegt dabei typischerweise beim Eigentümer oder der WEG; Mieter zahlen einen Aufschlag auf die Nebenkosten oder Miete. Auch ein direktes Beteiligungsmodell ist möglich, wenn der Mieter einen Teil der Anlage finanziert und dafür Stromanteile erhält.

Kann ich später aus der GEA austreten?

Ja, aber die Austrittsmodalitäten müssen in der GEA-Vereinbarung klar geregelt sein. Beim Austritt entfällt der Solarstromanteil, nicht aber ggf. eine geleistete Investitionsbeteiligung. Die Vereinbarung sollte Regelungen zu Rückkauf oder Weiterveräußerung des Anlagenteils enthalten.

Was passiert bei einem Wohnungswechsel?

Der neue Bewohner tritt automatisch in den Zählpunkt ein – die GEA-Zuordnung läuft auf den Zählpunkt (nicht auf die Person). Der Aufteilungsschlüssel muss dem Netzbetreiber ggf. neu gemeldet werden.

Wie groß kann eine GEA sein?

Das EAG legt keine maximale Anlagengröße für GEA fest. Praktisch begrenzt die verfügbare Dachfläche. Für sehr große Anlagen (über 100 kWp) gelten andere Netzanschlussanforderungen und es empfiehlt sich ein Direktleitungsmodell oder der Wechsel zur Energiegemeinschaft.

GEA oder Energiegemeinschaft – was passt zu mir?

Wenn alle Interessenten im selben Gebäude wohnen oder arbeiten: GEA ist einfacher, günstiger und effizienter. Wenn Sie Nachbarn aus benachbarten Gebäuden einschließen möchten oder die Anlage an einem anderen Standort steht: Energiegemeinschaft (EEG) ist das richtige Modell – aber mit etwas mehr Aufwand.

Faustregeln: GEA = gleicher Hausanschluss, maximale Effizienz, minimaler Aufwand. EEG = mehrere Gebäude / Standorte, mehr Beteiligte möglich, etwas mehr Verwaltung.

Fazit: GEA als Schlüssel zur Photovoltaik im Mehrparteienhaus

Die Gemeinschaftliche Erzeugeranlage löst das lange ignorierte Problem: Photovoltaik war de facto Einfamilienhäusern vorbehalten. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnte, blieb außen vor – egal ob Eigentümer oder Mieter.

Mit der GEA hat Österreich 2021 einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der technisch elegant ist: kein Eigenverbrauch-Streit zwischen Parteien, keine eigene Stromleitung, kein aufwändiges Abrechnungssystem – der Netzbetreiber erledigt das virtuelle Netting automatisch.

Wirtschaftlich überzeugt die GEA vor allem in Mehrparteienhäusern mit höherem Gesamtverbrauch: Der diversifizierte Verbrauch über viele Parteien erhöht den Eigenverbrauchsanteil auf 70–80 % – ein Wert, den Einfamilienhäuser selbst mit Batteriespeicher kaum erreichen.

Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen und eine GEA planen: Holen Sie frühzeitig alle Parteien ins Boot, klären Sie die Eigentumsverhältnisse am Dach und stellen Sie Förderanträge vor Baubeginn. Der Rest ist überschaubar.