Grundsatz: Einspeisung ist unternehmerische Tätigkeit
Sobald Sie Strom aus Ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten (z. B. über OeMAG), gelten Sie steuerrechtlich als Unternehmer. Das klingt bedrohlicher als es ist – für Privatpersonen mit kleinen Anlagen greift in den meisten Fällen eine Vereinfachungsregelung.
Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung
In Österreich gilt für PV-Betreiber die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG: Wer mit seiner unternehmerischen Tätigkeit (also auch Stromeinspeisung) einen Jahresumsatz von unter 55.000 € netto erzielt, ist von der Umsatzsteuer befreit.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Keine Umsatzsteuer auf Einspeisevergütungen abführen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlich (außer Sie optieren zur Regelbesteuerung)
- Kein Vorsteuerabzug möglich – d. h. Sie können die Mehrwertsteuer auf die Anlage (20 %) nicht zurückfordern
Option zur Regelbesteuerung: Wann lohnt sie sich?
Wer sich für die Regelbesteuerung entscheidet (freiwillig möglich), kann die Vorsteuer auf den Kaufpreis der Anlage zurückfordern. Das sind bei einer 15 kWp Anlage um 18.000 € immerhin bis zu 3.000 € Mehrwertsteuer, die das Finanzamt erstattet.
Der Haken: Sie müssen dann 5 Jahre lang jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen und auf Einspeisevergütungen 20 % Umsatzsteuer abführen. Bei einer typischen Anlage übersteigen die Verwaltungskosten oft den Vorteil – außer bei sehr großen Anlagen (über 15 kWp) oder wenn ein Steuerberater ohnehin alle Abschlüsse macht.
| Regelung | Vorsteuer zurück? | USt abführen? | Verwaltungsaufwand |
|---|---|---|---|
| Kleinunternehmer (Standard) | Nein | Nein | Gering |
| Regelbesteuerung (Option) | Ja (20 %) | Ja (20 %) | Hoch (5 Jahre) |
Einkommensteuer: Die Pauschalierungsregelung
Für die Einkommensteuer gilt in Österreich seit 2022 eine besonders vorteilhafte Regelung: Einkünfte aus der Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 25 kWp je Anlage sind einkommensteuerfrei – sofern es sich um eine Privatperson handelt und die Anlage nicht im Betriebsvermögen ist (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG).
Was ist bei größeren Anlagen (über 25 kWp)?
Bei Anlagen mit mehr als 25 kWp Engpassleistung oder bei gewerblicher Nutzung gelten die regulären Einkommensteuerregeln. Die Einkünfte aus Stromeinspeisung sind dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Dabei können aber die Anschaffungskosten der Anlage abgeschrieben werden (Nutzungsdauer: üblicherweise 20 Jahre → 5 % pro Jahr), was die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich reduziert.
Zusammenfassung: Steuerpflichten für typische Privatanlagen
| Anlagengröße | Umsatzsteuer | Einkommensteuer | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Bis 25 kWp (privat) | Befreit (Kleinunternehmer) | Befreit (§ 3 EStG) | Minimal |
| Über 25 kWp (privat) | Befreit (wenn < 55k€ Umsatz) | Steuerpflichtig | Erklärung nötig |
| Gewerblich (beliebig) | Regelbesteuerung empfohlen | Betrieblich | Steuerberater empfohlen |
Fazit: Für den typischen österreichischen Einfamilienhaus-Besitzer mit einer PV-Anlage unter 25 kWp ist die Steuersituation erfreulich einfach: keine Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütungen. Der Verwaltungsaufwand ist minimal.