Ist eine PV-Anlage automatisch mitversichert?

Kurze Antwort: Manchmal – aber selten vollständig. Die Deckung hängt stark vom bestehenden Versicherungsvertrag und der Art der Anlage ab.

PV-Anlagen können grundsätzlich über drei Versicherungstypen abgedeckt sein: die Gebäudeversicherung (bei fest montierten Dachanlagen), die Haushaltsversicherung (selten, meist nur Diebstahl im Innenbereich) oder eine spezielle PV-Versicherung mit umfassender All-Risk-Deckung.

Das Problem: Die meisten Standardverträge in Österreich schließen PV-Anlagen nicht explizit ein – oder decken nur Teilschäden ab. Ohne ausdrückliche Klärung mit dem Versicherer ist eine PV-Anlage oft unzureichend geschützt.

Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung ist der erste Anlaufpunkt für fest montierte Dachanlagen. Wenn PV-Module dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind (typisch bei Aufdachanlagen), gelten sie als Gebäudebestandteil und sind unter bestimmten Voraussetzungen mitgedeckt.

SchadensartTypisch gedeckt?Hinweis
Sturm / HagelJa (meist)Ab Windstärke 7–8, abhängig vom Vertrag
BlitzschlagJa (meist)Auch Überspannungsschäden oft inkludiert
BrandJa (meist)Teil des Feuerrisikos
Diebstahl der ModuleTeilsOft nur wenn Einbruchdiebstahl nachweisbar
Technischer DefektNeinKein Versicherungsfall ohne äußere Ursache
ErtragsausfallNeinNicht im Gebäudeversicherungsumfang
Wichtig: Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf den Passus zu „Photovoltaikanlagen" oder „Solar- und Energiegewinnungsanlagen". Ältere Verträge aus der Zeit vor 2015 enthalten häufig keine explizite PV-Klausel – die Anlage wäre dann nicht gedeckt.

Was leistet eine spezielle PV-Versicherung?

Speziell zugeschnittene PV-Versicherungen bieten deutlich umfangreicheren Schutz und sind in Österreich bei mehreren Versicherern erhältlich (u. a. Wiener Städtische, Uniqa, Allianz, Generali, Helvetia).

Typische Leistungsbausteine einer PV-Spezialversicherung:

  • All-Risk-Deckung: Alle Schäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind, sind versichert
  • Technische Schäden: Wechselrichterdefekte, Kurzschlüsse, Überspannung
  • Diebstahl komplett: Module, Kabel, Wechselrichter – auch von der Dachfläche
  • Vandalismus: Beschädigung durch Dritte
  • Ertragsausfall: Entschädigung für entgangenen Strom während der Reparaturzeit
  • Marderbiss / Nagetiere: In vielen Tarifen explizit eingeschlossen
  • Bedienfehler: Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Programmierung

Was kostet eine PV-Versicherung in Österreich?

AnlagengrößeJahresprämie (ca.)Anmerkung
5 kWp80–140 €/JahrAll-Risk inkl. Ertragsausfall
10 kWp130–220 €/JahrAll-Risk inkl. Ertragsausfall
15 kWp180–300 €/JahrAll-Risk inkl. Ertragsausfall
20 kWp230–380 €/JahrAll-Risk inkl. Ertragsausfall

Zum Vergleich: Eine 10 kWp Anlage erzeugt bei einem Ausfall über 4 Wochen in der Hauptsaison (Juni–August) einen Ertragsausfall von ca. 400–600 kWh – das entspricht bei entgangenem Eigenverbrauch ca. 110–170 € Verlust. Die Jahresprämie kostet also in etwa so viel wie ein einziger längerer Schadensfall im Sommer.

Balkonkraftwerke: Separat versichern?

Für steckerfertige Balkonkraftwerke (bis 800 W) gilt: Sie sind typischerweise nicht fest am Gebäude montiert und fallen daher nicht automatisch unter die Gebäudeversicherung. Bei manchen Versicherern sind sie über die Haushaltsversicherung als bewegliche Einrichtung mitgedeckt – das sollte individuell geklärt werden. Eine eigenständige PV-Versicherung lohnt sich bei Anlagewerten unter 1.000 € wirtschaftlich kaum.

Empfehlung: Drei Schritte zur richtigen Absicherung

So gehen Sie vor:
  1. Bestehende Gebäude- oder Eigenheimversicherung auf die PV-Klausel prüfen lassen – am besten schriftlich beim Versicherer anfragen
  2. Wenn PV nicht explizit eingeschlossen: Erweiterung der bestehenden Police oder eine eigenständige PV-Police einholen
  3. Bei Anlagen über 10 kWp: Ertragsausfallversicherung mitversichern – der Mehraufwand ist gering, der Schutz erheblich

Der Versicherungsschutz ist ein überschaubarer Kostenpunkt (0,5–1 % des Anlagewertes pro Jahr). Im Schadensfall – einem Totalschaden durch Sturm, Brand oder Diebstahl – entscheidet er über die volle Kostenerstattung oder einen erheblichen Eigenanteil.