Das österreichische Fördersystem auf einen Blick

Österreich fördert Photovoltaik auf drei Ebenen, die sich zum Teil kombinieren lassen:

  1. Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss via OeMAG)
  2. Landesförderungen (jedes Bundesland hat eigene Programme)
  3. OeMAG-Marktprämie (Einspeisevergütung über Markt hinaus)

Zusätzlich gibt es in manchen Gemeinden eigene Förderprogramme sowie steuerliche Vorteile für Unternehmen.

Wichtig: Förderungen können sich jederzeit ändern, Töpfe werden leer oder aufgestockt. Die hier genannten Zahlen stehen für den Stand Mai 2026. Überprüfen Sie immer die aktuellen Bedingungen beim zuständigen Förderträger, bevor Sie eine Anlage beauftragen.

1. Bundesförderung: EAG-Investitionszuschuss

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt die bundesweite Förderung. Für Kleinanlagen bis 20 kWp gibt es einen einmaligen Investitionszuschuss, der über die OeMAG abgewickelt wird.

AnlagengrößeFördersatz 2026Max. Förderung
Bis 10 kWpca. 200–250 €/kWpca. 2.000–2.500 €
10–20 kWpca. 150–200 €/kWpca. 3.000–4.000 €
20–200 kWpca. 100–150 €/kWpca. 20.000–30.000 €
Antragstellung: EAG-Förderungen werden über die OeMAG-Website beantragt (oem-ag.at). Es gibt Förderrunden mit definierten Zeitfenstern. Wichtig: Den Antrag stellen, bevor die Anlage beauftragt oder installiert wird!

2. Landesförderungen 2026

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten alle Bundesländer eigene Programme an. Diese sind unterschiedlich gut ausgestattet und haben verschiedene Konditionen.

BundeslandFörderhöhe (ca.)Besonderheiten
Wien200–400 €/kWpFokus auf Gründächer + PV; Kombination mit Sanierungsbonus
Niederösterreich150–300 €/kWpecoplus-Förderung; oft schnelle Bearbeitung
Oberösterreich200–350 €/kWpEnergiesparverband OÖ; hohe Nachfrage
Steiermark150–250 €/kWpKlima- und Energiefonds Steiermark
Tirol200–400 €/kWpZusatzförderung für Speicher; Alpinsolarbonus
Salzburg200–350 €/kWpSalzburger Wohnbauförderung kombinierbar
Vorarlberg150–300 €/kWpFörderberatung über Energieinstitut Vorarlberg
Kärnten150–250 €/kWpKWF-Förderung; auch für Betriebe
Burgenland150–250 €/kWpFokus auf Eigenverbrauchsoptimierung

3. OeMAG-Marktprämie (Einspeisung)

Wer überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält vom Netzbetreiber den Marktpreis plus einer staatlichen „Marktprämie" von der OeMAG, wenn die Anlage förderfähig ist.

Der Gesamteinspeisetarif setzt sich zusammen aus:

  • EPEX Spot Marktpreis (schwankt, ca. 6–10 Cent/kWh im Jahresdurchschnitt 2026)
  • OeMAG-Marktprämie (Aufzahlung auf Marktpreis, je nach Ausschreibungsrunde)
  • Netzbetreiber-Vergütung (variiert je nach Bundesland und Netzbetreiber)

Effektiver Einspeisetarif 2026: ca. 7–10 Cent/kWh für geförderte Anlagen.

Kombinationsstrategie: Beantragen Sie zuerst die EAG-Bundesförderung, dann die Landesförderung. Viele Bundesländer akzeptieren die Bundesförderung als Komplementär – es gibt also keine Doppelförderungs-Problematik, wenn Sie beide separat beantragen.

Maximale Förderung: Ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit 10 kWp PV-Anlage in Oberösterreich:

FörderungBetrag (geschätzt)
EAG-Bundesförderung (220 €/kWp × 10)2.200 €
OÖ Landesförderung (270 €/kWp × 10)2.700 €
Gesamt-Förderungca. 4.900 €
Anlagenkosten (10 kWp)ca. 13.000 €
Eigenanteil nach Förderungca. 8.100 €
Eigenanteil in % der Gesamtkostenca. 62 %

Tipps für die Förderbeantragung

  • Früh beantragen: Fördertöpfe werden leer. Besonders Bundesförderung oft schon im ersten Quartal ausgeschöpft.
  • Reihenfolge beachten: Erst Antrag stellen, dann Anlage beauftragen. Nachträgliche Förderung ist in vielen Programmen ausgeschlossen.
  • Installateur fragen: Erfahrene Betriebe kennen die aktuellen Fördermodalitäten und helfen bei der Antragstellung.
  • Dokumentation aufbewahren: Rechnungen, Datenblätter und Fotos der Installation werden für Nachweise benötigt.
  • USt-Rückerstattung prüfen: Privathaushalte können seit 2023 die Vorsteuer auf PV-Anlagen unter bestimmten Bedingungen zurückfordern – Steuerberater fragen!

Fazit

Das österreichische Fördersystem für PV-Anlagen ist eines der attraktivsten in Europa. Wer beide Förderebenen (Bund + Land) konsequent nutzt, kann 30–40 % der Investitionskosten zurückbekommen. Der administrative Aufwand ist überschaubar – und zahlt sich eindeutig aus.

Sonderförderungen: Speicher, E-Auto und Gemeinschaften

Neben der reinen PV-Anlage gibt es in Österreich weitere Förderprogramme, die mit PV kombiniert werden können:

Heimspeicher-Förderung

Die OeMAG fördert Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage installiert werden, mit ca. 200 €/kWh Speicherkapazität (Stand 2026, bis max. 10 kWh). Zusätzlich bieten manche Bundesländer (z.B. Tirol, Salzburg) eigene Speicherförderungen an. Da seit 2023 zudem 0 % Mehrwertsteuer auf Heimspeicher gilt, hat sich die Investition erheblich verbessert.

Wallbox / E-Mobilitätsförderung

Wer gleichzeitig eine Wallbox für sein E-Auto installiert, kann zusätzlich die Bundesförderung E-Mobilität (bis zu 600 € für die Wallbox) beantragen. Voraussetzung: Die Wallbox muss bidirektionales Laden oder PV-Überschuss-Integration unterstützen. Auch hier gibt es Landesförderungen zusätzlich.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und GEA

Gemeinschaftliche Erzeugeranlagen (GEA) im Gebäude und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) über Netzgrenzen hinweg können ebenfalls EAG-Förderung erhalten – die Anlage selbst wird gefördert, unabhängig davon, wie der Strom innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt wird.

Verfahren: Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Anlage planen: Installateur beauftragen und Angebot einholen (noch nicht bestellen)
  2. Bundesförderung beantragen: Förderportal des Klimafonds / OeMAG aufrufen; Antrag mit Angebotsdaten, Standort, Anlagengröße einreichen
  3. Landesförderung beantragen: Beim zuständigen Landesförderträger Antrag stellen (viele Bundesländer erlauben das auch parallel zur Bundesförderung)
  4. Zusage abwarten: Erst nach positiver Vorab-Zuständnis (oder wenn Programmbedingungen dies erlauben) die Anlage beauftragen
  5. Anlage installieren und anmelden: Netzanmeldung, Smart Meter, OeMAG-Vertrag
  6. Nachweise einreichen: Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll, Fotos der Anlage
  7. Auszahlung: Typisch 4–12 Wochen nach vollständiger Einreichung
Achtung: In manchen Programmen müssen Sie den Antrag vor Baubeginn stellen – eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Lesen Sie die aktuellen Förderrichtlinien des jeweiligen Programms sorgfältig durch oder fragen Sie Ihren Installateur.

Amortisation mit vs. ohne Förderung

SzenarioInvestitionskosten (10 kWp)Jährl. ErsparnisAmortisation
Ohne jede Förderungca. 13.000 €ca. 1.200 €ca. 10–11 Jahre
Nur Bundesförderungca. 10.800 €ca. 1.200 €ca. 9 Jahre
Bund + Landesförderung OÖca. 8.100 €ca. 1.200 €ca. 7 Jahre
Bund + Land + Speicher-Förderungca. 10.000 €ca. 1.500 €ca. 7 Jahre

Förderungen können die Amortisationszeit um 2–4 Jahre verkürzen – das entspricht einer Rendite-Steigerung von 20–40 % auf das eingesetzte Kapital.

Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

  • Anlage vor Antragstellung bestellt: Viele Programme fördern nur Neuanlagen, die noch nicht beauftragt sind. Immer zuerst Antrag stellen.
  • Falsche Anlagengröße angegeben: Anlage nach Einreichung nicht mehr vergrößern – das erfordert eine Neubeantragung.
  • Fristen versäumt: Nach Zusage muss die Anlage innerhalb einer bestimmten Frist (oft 12–18 Monate) errichtet werden.
  • Fehlende Dokumente: Ohne Inbetriebnahmeprotokoll, Foto und Rechnung keine Auszahlung.
  • Falscher Antragsteller: Förderung muss auf den Eigentümer der Anlage (und des Gebäudes) laufen – nicht auf den Installateur.

Häufige Fragen zu PV-Förderungen in Österreich

Kann ich Bundesförderung und Landesförderung gleichzeitig beantragen?

Ja. Die Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss über den OeMAG/Klimafonds) und die Landesförderungen der einzelnen Bundesländer können grundsätzlich kombiniert werden. Jedoch haben manche Landesförderungen Kumulierungsverbote oder Obergrenzen – prüfen Sie den jeweiligen Fördervertrag auf entsprechende Klauseln. Im Regelfall sind beide Förderebenen kombinierbar.

Muss ich die Anlage zuerst kaufen und dann fördern lassen?

In den meisten Förderprogrammen können Sie den Antrag erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme stellen. Ausnahmen gelten für bestimmte große Projekte. Auf Bundesebene gilt: Die Anlage muss errichtet und angemeldet sein. Behalten Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und die Netzanmeldebestätigung, da diese für den Nachweis benötigt werden.

Wie lange dauert die Förderauszahlung nach Antragstellung?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Programm und Nachfrage. EAG-Investitionszuschüsse werden aktuell in 4–12 Wochen bearbeitet. Landesförderungen können 4–16 Wochen dauern. Planen Sie daher keine Liquiditätsengpässe durch die Förderung ein – bezahlen Sie die Anlage zunächst aus Eigenmitteln oder Kredit und rechnen Sie die Förderung als spätere Rückzahlung.

Werden PV-Anlagen auf Garagen oder Nebengebäuden auch gefördert?

Ja, in der Regel. Die meisten Förderprogramme in Österreich beziehen sich auf den Gebäudestandort, nicht auf die spezifische Dachfläche. Garagen, Carports und Nebengebäude auf demselben Grundstück sind förderberechtigt. Achten Sie darauf, dass der Netzanschluss im selben Liegenschaftsverbund ist und die Anlage eindeutig einer Liegenschaft zugeordnet werden kann.