Warum ist die Anmeldung so wichtig?

Eine PV-Anlage, die nicht ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet ist, darf technisch gesehen nicht in Betrieb genommen werden – und darf keinen Strom einspeisen. Wer ohne Anmeldung einspeist, riskiert nicht nur den Verlust von Förderungen und Einspeisetarifen, sondern kann auch haftbar gemacht werden, wenn es durch eine nicht genehmigte Anlage zu Netzproblemen kommt.

Zusätzlich gilt in Österreich seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eine Meldepflicht gegenüber E-Control für alle Anlagen ab 1 kWp. Wer diese Meldung vergisst, verliert den Anspruch auf staatliche Förderungen.

Wer ist zuständig? In Österreich gibt es über 120 Netzbetreiber. Zuständig ist immer jener Netzbetreiber, an dessen Niederspannungsnetz Ihr Hausanschluss hängt. Auf der E-Control-Website finden Sie unter „Mein Netzbetreiber" den richtigen Ansprechpartner für Ihre Postleitzahl.

Schritt 1: Voranfrage beim Netzbetreiber (vor der Installation)

Noch bevor ein Installationsbetrieb beauftragt wird, empfiehlt es sich, eine Voranfrage beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen. Das ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, vermeidet aber böse Überraschungen:

  • Prüfung ob die Netzkapazität am Hausanschluss ausreicht
  • Klärung ob eine Einspeisezusage erteilt werden kann
  • Information über erforderliche Schutzeinrichtungen (Entkupplungsschutz)
  • Hinweise zur maximalen Einspeiseleistung

Viele Netzbetreiber haben dafür Online-Formulare. Die Antwortzeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Bei Anlagen bis 25 kWp gilt in Österreich ein vereinfachtes Verfahren.

Schritt 2: Genehmigung und Baubewilligung prüfen

Ob eine Baubewilligung erforderlich ist, hängt vom Bundesland und der Anlagengröße ab. Als Faustregel gilt:

SituationGenehmigung erforderlich?Zuständig
Aufdachanlage bis 10 kWp, FlachdachMeist bewilligungsfreiNetzbetreiber reicht
Aufdachanlage auf Schrägdach, EinfamilienhausMeldepflicht, oft keine BewilligungGemeinde prüfen
Gebäude unter DenkmalschutzJa – BundesdenkmalamtBDA Österreich
Freiflächen-PV ab 10 kWpJa – BauverfahrenGemeinde / Land
Anlage in WohnungseigentumsanlageZustimmung Miteigentümer nötigWEG 2002 §16

Wichtig: Baurecht ist Ländersache. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich in Wien, Niederösterreich, Salzburg etc. Ihr Installationsbetrieb kennt die lokalen Vorschriften – fragen Sie explizit danach.

Schritt 3: Anschlussbegehren beim Netzbetreiber einreichen

Nach der Installation reicht der Installationsbetrieb (oder Sie selbst) das formelle Anschlussbegehren beim Netzbetreiber ein. Benötigt werden in der Regel:

  • Einlinienschema / Schaltplan der PV-Anlage
  • Datenblatt des Wechselrichters (mit VDE-AR-N 4105 oder ÖVE/ÖNORM E 8001 Konformität)
  • Angabe der installierten Peak-Leistung (kWp)
  • Angabe der maximalen Wechselrichterleistung (kW AC)
  • Zählpunktbezeichnung (ZP-Nummer, steht auf der Stromrechnung)
Wichtig: Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn der Netzbetreiber die schriftliche Inbetriebnahmegenehmigung erteilt hat. Einige Netzbetreiber akzeptieren eine stillschweigende Genehmigung nach 4 Wochen ohne Rückmeldung – prüfen Sie das konkret.

Schritt 4: Zählertausch – Smartmeter oder Zweirichtungszähler

Damit eingespeister Strom korrekt erfasst wird, muss der bestehende Zähler getauscht werden. In Österreich wird seit 2020 schrittweise auf Smart Meter umgestellt. Ein Smart Meter kann sowohl Bezug als auch Einspeisung messen und wird in der Regel kostenlos vom Netzbetreiber installiert.

Falls noch kein Smart Meter vorhanden ist, tauscht der Netzbetreiber den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler aus. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Netzbetreiber. Planen Sie für den Zählertausch 2–8 Wochen Vorlaufzeit ein.

Schritt 5: E-Control Meldepflicht erfüllen

Seit dem EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, 2021) gilt für alle PV-Anlagen ab 1 kWp eine Meldepflicht beim Ökostrombüro / E-Control. Diese Meldung ist Voraussetzung für:

  • Den Anspruch auf OeMAG-Marktprämie (Einspeisetarif)
  • Den Erhalt von EAG-Investitionszuschüssen
  • Die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe auf eigenverbrauchten Strom

Die Meldung erfolgt online über das Ökostromportal auf der E-Control-Website. Benötigt wird: Name, Adresse, Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum, Zählpunktbezeichnung und Bankverbindung für spätere Auszahlungen.

Schritt 6: OeMAG-Anmeldung für den Einspeisetarif

Wer überschüssigen Strom zu einem garantierten Tarif einspeisen möchte, muss sich zusätzlich bei der OeMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria GmbH) registrieren. Die OeMAG ist die staatliche Abwicklungsstelle für Einspeisetarife in Österreich.

AnlagengrößeTarif-ModellGültigkeitsdauerBesonderheit
Bis 10 kWpMarktprämie (variabel)Monatlich kündbarAbrechnung über Smart Meter
10–100 kWpMarktprämie oder Fixpreis1–3 JahreAusschreibungsverfahren
Über 100 kWpAusschreibung EAG20 JahreFörderzusage nötig

Für Anlagen bis 10 kWp ist der OeMAG-Tarif oft weniger relevant als der Eigenverbrauch: Bei einem Strompreis von 25–30 ct/kWh und einem OeMAG-Tarif von 7–12 ct/kWh lohnt es sich fast immer mehr, den Strom selbst zu verbrauchen, als einzuspeisen.

Schritt 7: Förderantrag beim Klimafonds (wenn noch nicht gestellt)

Der EAG-Investitionszuschuss des Klima- und Energiefonds muss vor der Beauftragung des Installationsbetriebs beantragt werden – nicht danach! Wer zuerst installiert und dann den Förderantrag stellt, verliert den Anspruch.

Ausnahme: Kleinere Landesförderungen können in manchen Bundesländern auch nachträglich beantragt werden. Informieren Sie sich beim jeweiligen Landesenergiebeauftragten.

Gesamtübersicht: Zeitplan und Checkliste

SchrittZeitpunktDauer ca.Erledigt?
1. Förderantrag Klimafonds stellenVor BeauftragungOnline, 1 Stunde
2. Voranfrage NetzbetreiberVor Installation4–8 Wochen
3. Baubewilligung / Meldung GemeindeVor Installation2–6 Wochen
4. Installationsbetrieb beauftragenNach Genehmigungen2–8 Wochen Wartezeit
5. Anschlussbegehren einreichenNach Installation2–6 Wochen
6. ZählertauschNach Genehmigung NB2–8 Wochen
7. E-Control MeldungNach InbetriebnahmeOnline, 30 Min.
8. OeMAG-RegistrierungNach InbetriebnahmeOnline, 1 Stunde
Realistische Gesamtdauer: Von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Inbetriebnahme vergehen in Österreich typischerweise 3–6 Monate. In städtischen Gebieten (Wien, Graz, Linz) kann es aufgrund der Auslastung der Netzbetreiber und Installateure länger dauern.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Förderantrag zu spät stellen: EAG-Investitionszuschuss muss VOR der Beauftragung beantragt werden.
  • Anlage vor Netzgenehmigung einschalten: Erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Netzbetreiber in Betrieb nehmen.
  • E-Control Meldung vergessen: Ohne diese Meldung kein Anspruch auf Einspeisetarife und Förderungen.
  • Falschen Wechselrichter wählen: Muss den österreichischen Normen (ÖVE/ÖNORM) entsprechen – nicht alle günstig importierten Geräte sind konform.
  • In Eigentümergemeinschaft ohne Beschluss installieren: WEG §16 erfordert Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer.