Warum ist die Anmeldung so wichtig?
Eine PV-Anlage, die nicht ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet ist, darf technisch gesehen nicht in Betrieb genommen werden – und darf keinen Strom einspeisen. Wer ohne Anmeldung einspeist, riskiert nicht nur den Verlust von Förderungen und Einspeisetarifen, sondern kann auch haftbar gemacht werden, wenn es durch eine nicht genehmigte Anlage zu Netzproblemen kommt.
Zusätzlich gilt in Österreich seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eine Meldepflicht gegenüber E-Control für alle Anlagen ab 1 kWp. Wer diese Meldung vergisst, verliert den Anspruch auf staatliche Förderungen.
Schritt 1: Voranfrage beim Netzbetreiber (vor der Installation)
Noch bevor ein Installationsbetrieb beauftragt wird, empfiehlt es sich, eine Voranfrage beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen. Das ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, vermeidet aber böse Überraschungen:
- Prüfung ob die Netzkapazität am Hausanschluss ausreicht
- Klärung ob eine Einspeisezusage erteilt werden kann
- Information über erforderliche Schutzeinrichtungen (Entkupplungsschutz)
- Hinweise zur maximalen Einspeiseleistung
Viele Netzbetreiber haben dafür Online-Formulare. Die Antwortzeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Bei Anlagen bis 25 kWp gilt in Österreich ein vereinfachtes Verfahren.
Schritt 2: Genehmigung und Baubewilligung prüfen
Ob eine Baubewilligung erforderlich ist, hängt vom Bundesland und der Anlagengröße ab. Als Faustregel gilt:
| Situation | Genehmigung erforderlich? | Zuständig |
|---|---|---|
| Aufdachanlage bis 10 kWp, Flachdach | Meist bewilligungsfrei | Netzbetreiber reicht |
| Aufdachanlage auf Schrägdach, Einfamilienhaus | Meldepflicht, oft keine Bewilligung | Gemeinde prüfen |
| Gebäude unter Denkmalschutz | Ja – Bundesdenkmalamt | BDA Österreich |
| Freiflächen-PV ab 10 kWp | Ja – Bauverfahren | Gemeinde / Land |
| Anlage in Wohnungseigentumsanlage | Zustimmung Miteigentümer nötig | WEG 2002 §16 |
Wichtig: Baurecht ist Ländersache. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich in Wien, Niederösterreich, Salzburg etc. Ihr Installationsbetrieb kennt die lokalen Vorschriften – fragen Sie explizit danach.
Schritt 3: Anschlussbegehren beim Netzbetreiber einreichen
Nach der Installation reicht der Installationsbetrieb (oder Sie selbst) das formelle Anschlussbegehren beim Netzbetreiber ein. Benötigt werden in der Regel:
- Einlinienschema / Schaltplan der PV-Anlage
- Datenblatt des Wechselrichters (mit VDE-AR-N 4105 oder ÖVE/ÖNORM E 8001 Konformität)
- Angabe der installierten Peak-Leistung (kWp)
- Angabe der maximalen Wechselrichterleistung (kW AC)
- Zählpunktbezeichnung (ZP-Nummer, steht auf der Stromrechnung)
Schritt 4: Zählertausch – Smartmeter oder Zweirichtungszähler
Damit eingespeister Strom korrekt erfasst wird, muss der bestehende Zähler getauscht werden. In Österreich wird seit 2020 schrittweise auf Smart Meter umgestellt. Ein Smart Meter kann sowohl Bezug als auch Einspeisung messen und wird in der Regel kostenlos vom Netzbetreiber installiert.
Falls noch kein Smart Meter vorhanden ist, tauscht der Netzbetreiber den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler aus. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Netzbetreiber. Planen Sie für den Zählertausch 2–8 Wochen Vorlaufzeit ein.
Schritt 5: E-Control Meldepflicht erfüllen
Seit dem EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, 2021) gilt für alle PV-Anlagen ab 1 kWp eine Meldepflicht beim Ökostrombüro / E-Control. Diese Meldung ist Voraussetzung für:
- Den Anspruch auf OeMAG-Marktprämie (Einspeisetarif)
- Den Erhalt von EAG-Investitionszuschüssen
- Die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe auf eigenverbrauchten Strom
Die Meldung erfolgt online über das Ökostromportal auf der E-Control-Website. Benötigt wird: Name, Adresse, Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum, Zählpunktbezeichnung und Bankverbindung für spätere Auszahlungen.
Schritt 6: OeMAG-Anmeldung für den Einspeisetarif
Wer überschüssigen Strom zu einem garantierten Tarif einspeisen möchte, muss sich zusätzlich bei der OeMAG (Ökostromabwicklungsstelle Austria GmbH) registrieren. Die OeMAG ist die staatliche Abwicklungsstelle für Einspeisetarife in Österreich.
| Anlagengröße | Tarif-Modell | Gültigkeitsdauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bis 10 kWp | Marktprämie (variabel) | Monatlich kündbar | Abrechnung über Smart Meter |
| 10–100 kWp | Marktprämie oder Fixpreis | 1–3 Jahre | Ausschreibungsverfahren |
| Über 100 kWp | Ausschreibung EAG | 20 Jahre | Förderzusage nötig |
Für Anlagen bis 10 kWp ist der OeMAG-Tarif oft weniger relevant als der Eigenverbrauch: Bei einem Strompreis von 25–30 ct/kWh und einem OeMAG-Tarif von 7–12 ct/kWh lohnt es sich fast immer mehr, den Strom selbst zu verbrauchen, als einzuspeisen.
Schritt 7: Förderantrag beim Klimafonds (wenn noch nicht gestellt)
Der EAG-Investitionszuschuss des Klima- und Energiefonds muss vor der Beauftragung des Installationsbetriebs beantragt werden – nicht danach! Wer zuerst installiert und dann den Förderantrag stellt, verliert den Anspruch.
Ausnahme: Kleinere Landesförderungen können in manchen Bundesländern auch nachträglich beantragt werden. Informieren Sie sich beim jeweiligen Landesenergiebeauftragten.
Gesamtübersicht: Zeitplan und Checkliste
| Schritt | Zeitpunkt | Dauer ca. | Erledigt? |
|---|---|---|---|
| 1. Förderantrag Klimafonds stellen | Vor Beauftragung | Online, 1 Stunde | ☐ |
| 2. Voranfrage Netzbetreiber | Vor Installation | 4–8 Wochen | ☐ |
| 3. Baubewilligung / Meldung Gemeinde | Vor Installation | 2–6 Wochen | ☐ |
| 4. Installationsbetrieb beauftragen | Nach Genehmigungen | 2–8 Wochen Wartezeit | ☐ |
| 5. Anschlussbegehren einreichen | Nach Installation | 2–6 Wochen | ☐ |
| 6. Zählertausch | Nach Genehmigung NB | 2–8 Wochen | ☐ |
| 7. E-Control Meldung | Nach Inbetriebnahme | Online, 30 Min. | ☐ |
| 8. OeMAG-Registrierung | Nach Inbetriebnahme | Online, 1 Stunde | ☐ |
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Förderantrag zu spät stellen: EAG-Investitionszuschuss muss VOR der Beauftragung beantragt werden.
- Anlage vor Netzgenehmigung einschalten: Erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Netzbetreiber in Betrieb nehmen.
- E-Control Meldung vergessen: Ohne diese Meldung kein Anspruch auf Einspeisetarife und Förderungen.
- Falschen Wechselrichter wählen: Muss den österreichischen Normen (ÖVE/ÖNORM) entsprechen – nicht alle günstig importierten Geräte sind konform.
- In Eigentümergemeinschaft ohne Beschluss installieren: WEG §16 erfordert Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer.