Rechtslage für Mieter: Was erlaubt das Mietrechtsgesetz?
Mieter in Österreich können nicht einfach eine PV-Anlage auf dem Dach des Mietgebäudes installieren – das Dach gehört nicht zur Mietwohnung. §9 MRG erlaubt Änderungen innerhalb der Wohnung, sofern kein sachfremder Widerspruch des Vermieters besteht. Für Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade ist die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft zwingend erforderlich.
Viele Vermieter sind einer PV-Anlage gegenüber aufgeschlossen, wenn der Mieter die Kosten trägt, eine Rückbauverpflichtung übernimmt und einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragt. Langfristig profitiert der Vermieter von der Wertsteigerung der Immobilie.
Wohnungseigentum (WEG): Die entscheidende Rechtslage
In Österreich gibt es über 1 Million Wohnungen im Wohnungseigentum. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) wurde in den letzten Jahren mehrfach zugunsten erneuerbarer Energien angepasst.
WEG §16: Änderungen und Zustimmung
| Situation | Rechtliche Grundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|
| PV auf eigenem Balkon/Terrasse | WEG §16 Abs. 2 | Keine Zustimmung nötig, wenn keine Beeinträchtigung anderer |
| PV auf allgemeinen Teilen (Dach, Fassade) | WEG §16 Abs. 2 Z 2 | Mehrheitsbeschluss (mehr als 50 % der Miteigentumsanteile) |
| Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | ElWOG 2010 §16c + WEG | Mehrheitsbeschluss + Netzbetreiber-Anmeldung |
| Balkonkraftwerk bis 800 W | ElWOG + OVE-Regelwerk | In der Regel keine Zustimmung nötig |
Bringen Sie das Thema PV bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung. Bereiten Sie einen konkreten Vorschlag mit Angebot eines Fachbetriebs vor – das erhöht die Zustimmungsbereitschaft erheblich. Seit der WEG-Novelle 2022 kann kein einzelner Eigentümer ein Mehrheitsprojekt mehr allein blockieren.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Lösung für Mehrfamilienhäuser
Eine GEA nach ElWOG 2010 §16c ermöglicht es mehreren Wohnungseigentümern, gemeinsam eine PV-Anlage zu betreiben und den Strom untereinander aufzuteilen. Vorteile:
- Kein eigenes Dach nötig – Gemeinschaftsanlage auf dem Hausdach
- Günstiger als individuelle Lösungen durch gemeinsame Investition
- Förderfähig über OeMAG (Investitionszuschuss für Gemeinschaftsanlagen)
- Möglichkeit zur Erweiterung um Batteriespeicher
Denkmalschutz: Wenn das Bundesdenkmalamt mitredet
Österreich hat rund 37.000 unter Denkmalschutz stehende Objekte. Eine PV-Anlage an oder auf einem Denkmal ist möglich – aber an strenge Auflagen geknüpft. Nach dem Denkmalschutzgesetz (DMSG) ist jede Maßnahme, die das äußere Erscheinungsbild beeinflusst, genehmigungspflichtig.
Genehmigungsverfahren beim BDA
| Schritt | Tätigkeit | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Voranfrage beim zuständigen BDA-Landesreferat | Klärung der Machbarkeit, keine Kosten |
| 2 | Einreichung: Fotos, Lageplan, Produktdatenblatt der Module | Schwarze oder anthrazitfarbene Module bevorzugt |
| 3 | Prüfung durch BDA-Sachverständige | Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen |
| 4 | Bescheid mit Auflagen oder Ablehnung | Auflagen: z. B. bestimmte Modulfarbe, flache Neigung |
| 5 | Baubehörde informieren (parallel) | Landesrechtliche Baubewilligung bleibt erforderlich |
Das BDA genehmigt PV-Anlagen bei Denkmälern häufiger als viele erwarten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: vollständige Reversibilität, schwarze monokristalline Module ohne silberne Rahmen, Platzierung auf nicht straßenseitig sichtbaren Dachflächen und bei Bedarf Indach-Systeme statt Aufdach-Montage.
Das Balkonkraftwerk: Die einfachste Lösung für Mieter
Für Mieter ohne Dachzugang ist das Balkonkraftwerk (Steckersolaranlage, Mini-PV) die pragmatischste Lösung. In Österreich gelten seit 2024 folgende Rahmenbedingungen:
| Parameter | Regelung in Österreich |
|---|---|
| Maximale Wechselrichterleistung | 800 W (Wechselrichterausgang) |
| Stromanschluss | Haushaltssteckdose (Schuko) zulässig bis 800 W |
| Anmeldepflicht | Meldung beim Netzbetreiber empfohlen (formlos) |
| Zählertausch | Rückwärtslaufende Zähler müssen ersetzt werden |
| Zustimmung Vermieter/WEG | Bei Balkoneigennutzfläche oft nicht nötig |
Mit 2 Modulen à 400 Wp können Sie je nach Ausrichtung und Standort folgende Jahreserträge erzielen: Südausrichtung 30° ca. 700–900 kWh/Jahr, Ost/West ca. 500–650 kWh/Jahr, senkrechte Montage an der Brüstung ca. 400–550 kWh/Jahr. Bei einem Strompreis von 0,28 €/kWh entspricht das einer jährlichen Ersparnis von 110–250 €. Die Amortisationszeit liegt bei 3–5 Jahren.
Energiegemeinschaften: Alternative für Stadtbewohner
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 2021 hat Erneuerbaren-Energiegemeinschaften (EEG) rechtlich ermöglicht. Für Stadtbewohner ohne eigenes Dach bietet das eine attraktive Alternative: Beteiligung an einer PV-Anlage in der Nachbarschaft, virtueller Stromanteil wird über das öffentliche Netz gutgeschrieben, günstigere Netzentgelte bei Nutzung innerhalb der Gemeinschaft.
Checkliste: Was tun in welcher Situation?
| Situation | Beste Option | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Mieter mit Balkon | Balkonkraftwerk 800 W | Anschaffung + Meldung beim Netzbetreiber |
| Mieter ohne Balkon | Energiegemeinschaft | Lokale EEG suchen / kontaktieren |
| Wohnungseigentümer (WEG) | GEA oder eigene Dachfläche | Eigentümerversammlung einberufen |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | Voranfrage BDA, dann Aufdach-PV | BDA-Landesreferat kontaktieren |
| Eigentümer Einfamilienhaus (kein Denkmal) | Klassische Aufdach-PV-Anlage | PV-Rechner nutzen, Angebote einholen |
Fazit
Weder Mietverhältnis noch Denkmalschutz bedeuten automatisch das Aus für die eigene Solarstromproduktion. Die österreichische Gesetzeslage bietet konkrete Wege – vom unkomplizierten Balkonkraftwerk über die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bis zum BDA-genehmigten Aufdachsystem. Der entscheidende erste Schritt ist immer das Gespräch: mit dem Vermieter, der Eigentümergemeinschaft oder dem BDA.