Wichtiger Hinweis zu Netzentgelten
Reduzierte Netzentgelte für P2P-Lieferungen im Nahebereich (z. B. selber Netzbereich/Trafostation) gelten voraussichtlich erst ab 1.1.2027. Bis dahin fallen beim Abnehmer die vollen regulären Netzentgelte an – das kann den für Käufer attraktiven Preis und damit Ihre Verkaufschancen bis Ende 2026 deutlich einschränken.
P2P-Stromverkauf berechnen
Vergleichen Sie den möglichen Erlös aus dem Direktverkauf Ihres PV-Überschussstroms an Nachbarn mit dem Erlös aus der klassischen Einspeisevergütung.
Ihre Ergebnisse – P2P-Stromverkauf
Hinweis
Das P2P-Recht nach dem novellierten ElWG ist neu und mit Unsicherheiten behaftet; die konkrete Umsetzung (Anmeldeprozess, Messkonzepte, Abrechnungsmodalitäten) steht teilweise noch nicht endgültig fest. Diese Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung ohne Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Vertragskosten oder Messentgelten. Angaben ohne Gewähr – Details zur Umsetzung können sich noch ändern. Keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse.
Was ändert sich mit dem ElWG ab 5.10.2026?
Das novellierte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erlaubt es PV-Anlagenbesitzer:innen erstmals, Überschussstrom direkt an andere Privatpersonen zu einem frei vereinbarten Preis zu verkaufen – als Alternative oder Ergänzung zur klassischen Einspeisung ans Netz. Das eröffnet neue Erlösmöglichkeiten, bringt aber auch organisatorischen Aufwand (Abnehmersuche, Vertrag, Abrechnung) mit sich.
Häufige Fragen zu P2P-Stromhandel in Österreich
Was ist ein P2P-Stromvertrag?
Bei einem Peer-to-Peer(P2P)-Stromvertrag verkauft eine Privatperson mit PV-Anlage ihren Überschussstrom direkt an eine andere Person, z. B. einen Nachbarn, statt ihn ausschließlich zum Einspeisetarif an den Netzbetreiber bzw. Stromhändler abzugeben. Preis und Menge werden zwischen den Parteien frei vereinbart.
Ab wann ist P2P-Stromhandel in Österreich erlaubt?
Mit dem novellierten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist Peer-to-Peer-Stromhandel zwischen Privatpersonen in Österreich ab dem 5. Oktober 2026 rechtlich möglich.
Gibt es reduzierte Netzentgelte für P2P-Stromverkauf?
Reduzierte Netzentgelte für P2P-Lieferungen im Nahebereich (z. B. innerhalb derselben Trafostation) sind voraussichtlich erst ab 1. Jänner 2027 vorgesehen. Bis dahin fallen beim Abnehmer die vollen regulären Netzentgelte an, was den für Käufer attraktiven Preis und damit Ihre Verkaufschancen limitieren kann.
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